Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der ITCS Conference GmbH (nachfolgend ITCS GmbH genannt) und dem Aussteller über die Vermietung von Ausstellerflächen, Bereitstellung einer Onlinemesse- & Konferenzlösung und sonstigen Werk- & Servicedienstleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen rund um den Messeauftritt oder Onlineauftritt des Ausstellers.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausstellers finden nur Anwendung, soweit sich diese mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters decken. Bei entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausstellers findet das allgemeine Gesetz Anwendung.

§ 2 Vertragsschluss

Verträge kommen durch die Auftragsbestätigung oder in Form eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens durch die ITCS GmbH zu Stande.

§ 3 Ausstellerplätze / Vergabe

  1. Platzwünsche und deren Zusicherungen bedürfen der vorherigen Genehmigung der ITCS GmbH, der Schriftform und sind nur ausnahmsweise möglich.
  2. Die ITCS GmbH gewährt keinen Konkurrenzschutz.
  3. Die ITCS GmbH entscheidet über die Stand Zuteilung nach besten Wissen und Gewissen alleine. Der Aussteller hat hierauf keinen Einfluss. Besondere Wünsche über Platzvergabe bedürfen der Schriftform wie in a niedergelegt.
  4. Dem Aussteller ist es untersagt, ohne schriftliche vorherige Genehmigung der ITCS GmbH Mitaussteller an seinem Messestand unterzubringen.
  5. Bei einer gemeinsamen Nutzung einer Ausstellungsfläche haften beide Aussteller als Gesamtschuldner.
  6. Der Hauptaussteller ist für die Weitergabe von Sicherheitshinweisen und Information bezüglich des Messeauftrittes und der zu Grunde liegenden Verträge und Bestimmungen verantwortlich.

§ 4 Rechnungslegung / Zahlungsbedingung / Mahnwesen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegungsdatum fällig.
  2. Wünschen Sie eine davon abweichende Zahlungsbedingung so sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
  3. Im Falle eines Verzuges entstehen Mahngebühren von 10 € wobei zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz auf den fälligen Betrag anfallen.
  4. Ein weiterer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden und bleibt hiervon unberührt.
  5. Eine Aufrechnung ist nur dann möglich wenn dem Aussteller seine rechtskräftig bestätigten Gegenansprüche festgestellt wurden und diese aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen womit aufgerechnet wird.

§ 5 Haftung

  1. Die ITCS GmbH haftet für alle Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für wesentliche Vertragspflichten haftet die ITCS GmbH laut Gesetz.

§ 6 Höhere Gewalt

Hat die ITCS GmbH eine eventuelle Räumung der Ausstellerflächen oder eine Absage der Veranstaltung infolge von höherer Gewalt nicht zu vertreten, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten. Ist die Durchführung der Veranstaltung aus wichtigem Grund, etwa in Folge einer behördlichen Anordnung, oder aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, ist die ITCS GmbH berechtigt die Veranstaltung zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, sowie auf ein anderes Medium auszuweichen um ihrer Leistungspflicht nachzukommen.

§ 7 Ausstellungsbetrieb / Auf- und Abbau

  1. Für den Ausstellungsbetrieb geltenden zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsortes.
  2. Der Aufbau hat bis 20:00 Uhr am Vorabend oder innerhalb des am Veranstaltungstags vorgegebenen Zeitfensters zu erfolgen, der Abbau noch am gleichen Tag des letzten Messetages. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

§ 8 Besondere Genehmigungen

Einer besonderen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter ITCS GmbH bedürfen folgende Maßnahmen:

    1. Verteilung von Werbematerialien auf dem Messegelände außerhalb des Standes.
    2. Das Anbringen von Werbematerialien Dritter.
    3. Das Bewirten im gastronomischen Sinne.
    4. Das Nutzen und Aufstellen von New Media Produkten, insbesondere Plasma TV, Video Beamer und Leinwände jeglicher Art.
    5. Das Verursachen von Lärm durch Lautsprecheranlagen.
    6. Das Veranstalten von Gewinnspielen g. Das Fotografieren und Anfertigen von sonstigen Bild oder Tonaufnahmen h. Die GEMA Gebühren sind nur nach schriftlicher Vereinbarung vom Veranstalter zu tragen.

§ 9 Kennzeichnungspflicht der Aussteller und Mitarbeiter

Die Aussteller und deren Mitarbeiter haben für Dritte sichtbar Eine Ausstellerkennzeichnung zu tragen.

§ 10 Stornofristen und -kosten:

  1. Aufträge, die bis zu 9 Monate vor Messebeginn storniert werden, werden mit 25% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.
  2. Aufträge, die bis zu 6 Monate vor Messebeginn storniert werden, werden mit 50% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.
  3. Aufträge, die bis zu 2 Monate vor Messebeginn storniert werden, werden mit 75% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.
  4. Aufträge, die bis zum Tag des Messebeginns oder noch später storniert werden, werden mit 90% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Mit der Anmeldung oder Auftragsbestätigung, spätestens durch das Kaufmännische Bestätigungsschreiben kommt der Ausstellervertrag zustande.
  2. Als Gerichtsstand wird Frankfurt vereinbart.
  3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  4. Eine Abänderung dieser Bestimmungen – insbesondere der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein so gilt das allgemeine Recht. Der Vertrag ist dann nicht nichtig, sondern gilt ohne die unwirksame(n) Klausel(n) weiter fort.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs der ITCS Conference GmbH

– Amtsgericht Frankfurt –

HRB: 100679 Meisengasse 11, 60313 Frankfurt Tel.: +49 (0) 69 – 21 00 40 – 17 

Geschäftsführer: Philipp Umbeck & Rachid Fennan